- Wiederauffinden von Vermögensgegenständen und Möglichkeit zur Anreicherung der Masse
- Klärung von angemeldeten Forderungen in quantitativer und qualitativer Hinsicht
- Ermittlungen zur Geltendmachung von Forderung seitens der insolventen Gesellschaft bzw. zur Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen auf der Grundlage der Insolvenzordnung und den jeweiligen einschlägigen Gesetzen (SanInsFog, GmbHG, AktG, GenG, HGB)
- Beschaffung von Hintergrundinformationen zur Klärung der Haftungssituation der Alt-Geschäftsführer bzw. der Organe der Gesellschaft auf der Grundlage der Insolvenzordnung und den jeweiligen einschlägigen Gesetzen (SanInsFog,GmbHG, AktG, GenG, HGB)
Die in diesem Zusammenhang durchgeführten Tätigkeiten gingen weit über die klassische Arbeit von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern hinaus, da wir neben den Daten aus der Buchhaltung alle relevanten Akten und Korrespondenz zu den fraglichen Geschäftsvorfällen herausgesucht und eine umfangreiche Untersuchung zugeführt haben. Hierdurch erschienen bislang mildernde Umstände im Rahmen der Beurteilung des Sachverhaltes auf einmal in einem völlig anderen Licht und führten zu neuen Anspruchsgrundlagen, die dann zur juristischen Durchsetzung gegeben werden konnten.
Fall I:
Durchführung von umfangreichen wirtschaftsforensischen Dienstleistungen für den Insolvenzverwalter in einem Verfahren in Deutschland mit 4 Holdinggesellschaften und 85 Tochtergesellschaften, über den deutschen Holdings standen 3 luxemburgische Holdings und ein amerikanisches Unternehmen, welches die Gruppe mit einem Volumen von etwa € 1 Mrd. finanziert hat. 37 Gesellschaften aus dem Verbund hatten einen Insolvenzantrag gestellt, während die übrigen erst operativ weitergeführt wurden, um dann im Sinne der Gläubiger bestmöglich verwertet zu werden. Eine wichtige Aufgabenstellung in diesem Fall war zum einen die Aufklärung der doch sehr verwirrenden Intercompany-Beziehung zwischen den verschiedenen Holding-Gesellschaften und den jeweiligen Töchtern, aber dann auch zwischen den verschiedenen Töchtergesellschaften. Es konnte dem Insolvenzverwalter eine Übersicht erstellt werden, anhand derer er dann umfangreiche Ansprüche zu nicht insolventen Tochtergesellschaften geltend machen konnte. Eine weitere Aufgabe war das erfolgreiche Wiederauffinden von Vermögensgegenstände, die durch die sehr komplizierte Gruppenstruktur und zwischenzeitlichen Unternehmensveräußerungen der jeweiligen Insolvenzmasse entzogen, worden war. Des Weiteren konnten wir maßgeblich dazu beitragen, dass im Rahmen der Insolvenzverfahren angemeldeten Forderungen erfolgreich bestritten werden konnten, da diese unberechtigt angemeldet worden waren. Insgesamt konnten durch die wirtschaftsforensischen Arbeiten in den verschiedenen Insolvenzverfahren 17,5 Mio. Euro als Anspruchsgrundlagen herausgearbeitet werden.
Fall II:
Durchführung von umfangreichen wirtschaftsforensischen Dienstleistungen für den Insolvenzverwalter in einem Verfahren eines produzierenden Unternehmens mit 180 Beschäftigten und einem Umsatz von ca. 90 Mio. Euro, das Teil einer international angelegten Firmengruppe war. Zentrale Aufgabenstellung hier war die Ermittlung von Haftungsansprüchen gegen die Alt-Geschäftsführer bzw. auch gegen weitere Organe der Gesellschaft. Besonderheit hier war die Notwendigkeit, die Geschäftsführung entlastende Argumente zu überprüfen und zu hinterfragen. Des Weiteren bestand die Herausforderung die juristischen Anspruchsgrundlagen innerhalb kürzester Zeit zu ermitteln, um die Ansprüche unverzüglich geltend zu machen. In einem Zeitraum von 1,5 Monaten konnten die anspruchsbegründenden Fakten zusammengetragen werden, die anspruchsentlastenden Gegenargumente der ehemaligen Organe durch intensive Analyse der Geschäftsvorfälle und der Korrespondenz widerlegt werden und die Anspruchssumme wurde mit deutlich über 10 Mio. Euro festgelegt.
Die Vorgehensweise in den oben beschriebenen Fällen ist absolut vergleichbar mit Untersuchungen im Rahmen von M&A-Prozessen, Unternehmensnachfolgen und von Risikoanalyse-Projekten.
Die Abrechnung erfolgt je nach Projektstruktur mit einem festzulegenden Retainerbetrag und einem Erfolgsanteil der ermittelten Anspruchsgrundlage.